VSA Angelsee Heuchelheim

Seit 2006 ist der VSA Eigentümer einer der „Heuchelheimer Seen“.

Lage und Anfahrtswege
Der See liegt ca. 5 km westlich von Gießen zwischen der Lahn und der B 49 auf der Höhe der Ortschaften Dutenhofen und Heuchelheim. Von der B 49 gibt es keine direkte Abfahrt, es müssen von Wetzlar her die Abfahrt Lahnau (Richtung Dutenhofen) oder auf dem Gießener Ring die Abfahrten Klinikum (Richtung Klein-Linden) oder Gießen-West (Richtung Heuchelheim) benutzt werden.

Parkplätze am Rande des Lahnparks sind reichlich vorhanden. Das Befahren der Ufer wird durch Schranken verhindert und ist auch Anglern im Regelfall nicht erlaubt. Trotzdem sind die meisten Uferbereiche auf festen Wegen nach kurzem Fußmarsch erreichbar. Für die ruhigsten Angelplätze benötigt man aber doch 10 – 15 Minuten, was sich aber in jedem Fall lohnt.

Gewässerbeschreibung
Der VSA Angelsee ist 15 ha groß, bis 10 m tief und liegt auf der Höhe von Heuchelheim direkt an der Lahn. Er hat einen typischen Mischbestand aus Zandern, Hechten, Karpfen, Barschen und guten Aalen. Die Ufer des Sees sind besonders gut zugänglich.

Angelregelungen See

Das Angeln innerhalb der Pachtfläche des FKK-Bereichs ist vom 01.05. bis 31.10. von morgens 10:00 Uhr bis abends 20:00 Uhr verboten. Das Angeln von den Inseln aus, ist verboten. Im Laichschongebiet gilt ein ganzjähriges Angelverbot, Schilder beachten. Vom 01.11. bis 31.01. ist nur das Angeln mit Kunstködern (Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch, Twister etc.) oder mit totem Köderfisch auf Raubfisch erlaubt.
Die Verrichtung der Notdurft auf den Grundstücken des Wasserskisees und am Vereinssee ist verboten.
Für die Notdurft gibt es ein Toilettenhaus an den Garagen.
Das Absenken der Angelschnüre bei Bootsbewegung ist verpflichtend.
Es ist ein Mindestabstand zum Uferangler und im Laichschongebiet ein Mindestabstand zum Ufer von je
25m einzuhalten. Bootsfahrer nehmen ebenfalls Rücksicht und überfahren möglichst nicht die Ansitzbe-
reiche von Uferanglern. Das Eisangeln ist wegen der erhöhten Gefahr nicht gestattet.

Für unsere Gastangler

1. Jeder Inhaber eines Fischerei-Erlaubnisscheines ist nur selbst zur Ausübung der Angelfischerei berechtigt und für dessen waidgerechte Ausführung verantwortlich. Er hat sich vor dem Angeln über diese Fangbestimmungen und die Gewässergrenzen zu informieren.

2. Beim Ausüben der Angelfischerei sind neben waidgerechter Ausrüstung mitzuführen und bei Kontrollen ohne Widerspruch vorzuzeigen:
Gültiger staatlicher Jahres-Fischereischein und
Fischerei-Erlaubnisschein für den VSA Angelsee.
Den staatlichen Fischerei-Aufsehern sind außerdem nach Aufforderung auch die Angelgeräte und die Fänge vorzuzeigen. Verstöße gegen die Fangbestimmungen führen zum sofortigen Entzug der Fangerlaubnis und werden strafrechtlich verfolgt.

3. Das Gebiet des Angelsees darf mit Motorfahrzeugen nicht befahren werden

4. Das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr. Der VSA übernimmt keine Haftung.