Regeln für Besucher

Liebe Besucher, liebe Angler,

Das Angeln innerhalb der Pachtfläche des FKK-Bereichs ist vom 01.05. bis 31.10. von morgens 10:00 Uhr bis abends 20:00 Uhr verboten. Das Angeln von den Inseln aus, ist verboten. Im Laichschongebiet gilt ein ganzjähriges Angelverbot, Schilder beachten.

Vom 01.11. bis 31.01. ist nur das Angeln mit Kunstködern (Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch, Twister etc.) oder mit totem Köderfisch auf Raubfisch erlaubt.
Die Verrichtung der Notdurft auf den Grundstücken des Wasserskisees und am Vereinssee ist verboten.
Für die Notdurft gibt es ein Toilettenhaus an den Garagen.
Das Absenken der Angelschnüre bei Bootsbewegung ist verpflichtend.
Es ist ein Mindestabstand zum Uferangler und im Laichschongebiet ein Mindestabstand zum Ufer von je
25m einzuhalten. Bootsfahrer nehmen ebenfalls Rücksicht und überfahren möglichst nicht die Ansitzbe-
reiche von Uferanglern. Das Eisangeln ist wegen der erhöhten Gefahr nicht gestattet.

Beachten Sie, dass Sie sich auf Privatgrund des VSA Gießen befinden und das Betreten der Grünflachen nicht gestattet ist. Bitte bleiben Sie auf den befestigten Schotterwegen.

Verstöße können zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt werden. Eltern haften für ihre Kinder.

FKK-Bereich
Zeitlich begrenztes Angelverbot
Zeitraum
1. Mai bis 31. Oktober
Uhrzeit
10:00 bis 20:00 Uhr
Verbot
In dieser Zeit darf im markierten Bereich überhaupt nicht geangelt werden
Laichschongebiet
Absolutes Angelverbot
Angeln
Grundsätzlich verboten
Bereich
Von jeder Uferkante 25 m ins Wasser
Boote
Befahren nach Möglichkeit vermeiden
Kennzeichnung
Beginn und Ende am Ufer durch ein Schild markiert
Inseln im See
Betretungsverbot
Betreten
Die Inseln dürfen nicht betreten werden
Angeln
Von den Inseln aus darf nicht geangelt werden

Darstellung schematisch – maßgeblich sind die Beschilderung vor Ort und die Gewässerordnung.

Ausdrücklich verboten ist:

  • Jede Aktivität im und auf dem See wie Baden, Tauchen, Wassersport
  • Wasserfahrzeuge jeglicher Art einzusetzen (einschließlich Luftmatratzen, Surfbretter, SUP, Modellboote u. ä.)
  • Zelten, Lagern, Shisha Rauchen, Grillen und Feuer anzuzünden
  • Abfälle zu hinterlassen, Müll abzuladen
  • Hunde frei laufen oder baden zu lassen
  • Füttern von Wasservögeln
  • Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen sowie Reiten
  • Betreten der Eisflächen im Winter
  • Fischen ohne gültige Fischereierlaubnis
  • Einbringen jeglicher Fremdstoffe (einschließlich Sonnencreme und Sonnenöle) in das Gewässer

Ausnahmen gelten für Gastangler und Vereinsmitglieder des VSA Gießen. Die jeweiligen Regelungen entnehmen die Angler den Gastkarten und der Gewässerordnung des VSA Gießen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne über das Kontaktformular zur Verfügung.

Der Vorstand